|
Medizin
bezahlbare Hilfe bei Krankheit
Die Medizin (von lateinisch rs medicina,
„Heilkunst“, auch „Heilkunde“)
ist die Lehre von der der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von
Krankheiten und Verletzungen von Menschen und Tieren und mit der
Wiederherstellung der bestmöglichen Gesundheit. Dazu erforscht
sie die Beschaffenheit und Funktion des menschlichen (Humanmedizin)
und tierischen Körpers Veterinärmedizin in gesundem
und krankem Zustand.
Umgangssprachlich werden auch Arzneimittel
„Medizin“ genannt.
Im medizinischen Alltag werden
wissenschaftlich gewonnene Erkenntnisse mit der ärztlichen
Intuition und Erfahrung kombiniert, um dem individuellen Patienten
gerecht zu werden.
Dabei ist zunächst die
persönliche Therapeuten-Patient-Beziehung wesentlich, die
immer dann entsteht, wenn jemand mit einem Gesundheitsproblem Hilfe
sucht. Sowohl Ärzte als auch andere Heilberufe entwickeln
solche Beziehungen zu ihren Patienten. Nur auf Basis dieser
Vertrauensbeziehung können gültige Daten zur
Krankengeschichte erhoben werden. Technische
Verfahren zur medizinischen Untersuchung mithilfe eines Labors,
bildgebende Verfahren wie z. B. Röntgen, und viele
andere Untersuchungsverfahren wie z.B. das Elektrokardiogramm,
ergänzen die gesammelten Informationen. Zur
ärztlichen Kunst gehört es, die Vielzahl der Fakten
und Beobachtungen zur Diagnose zu integrieren.
Nur eine korrekte Diagnose
ermöglicht die erfolgreiche Therapie.
Arzneimittel oder Pharmaka
( griechisch φάρμακον
„Gift, Droge, Arznei“) sind laut deutschem
Arzneimittelgesetz (AMG) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur
Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
bestimmt sind, um:
- Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen,
zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
- Krankheitserreger,
Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen
oder unschädlich zu machen,
- die Beschaffenheit, den Zustand oder die
Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu
erkennen oder zu beeinflussen,
- vom menschlichen oder tierischen
Körper erzeugte Wirkstoffe oder
Körperflüssigkeiten zu ersetzen (§ 2 Abs. 1
AMG).
Außerdem gelten als Arzneimittel
z. B. Gegenstände, die ein Arzneimittel nach
§ 2 Abs. 1 AMG enthalten oder auf die ein solches Arzneimittel
aufgebracht ist und die dazu bestimmt sind, dauernd oder
vorübergehend mit dem menschlichen oder tierischen
Körper in Berührung gebracht zu werden (§ 2
Abs. 2 Nr. 1 AMG).
Die mit der Beschaffenheit, Wirkung,
Prüfung, Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln befasste
Wissenschaft ist die Pharmazie.
Die europäische Definition des
Arzneimittelbegriffes findet sich in Artikel 1 Nr. 2 der Richtlinie
2001/83/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/27/EG
vom 31. März 2004. Danach sind Arzneimittel a) alle Stoffe
oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur
Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt
sind („Präsentationsarzneimittel“), oder
b) alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen
Körper verwendet oder einem Menschen verabreicht werden
können, um entweder die menschlichen physiologischen
Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder
metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu
beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen
(„Funktionsarzneimittel“).
Rechtlich vom Begriff Arzneimittel zu
unterscheiden ist der Begriff des Fertigarzneimittel der
in § 4 Abs. 1 AMG definiert ist. Danach sind
Fertigarzneimittel Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer
zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr
gebracht werden oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte
Arzneimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein
industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen in
Apotheken, gewerblich hergestellt werden. Fertigarzneimittel sind nicht
Zwischenprodukte, die für eine weitere Verarbeitung durch
einen Hersteller bestimmt sind. Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln
werden sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel in de Apotheken
selbst hergestellt.
Der Begriff Arzneimittel
schließt also alle Medikamente ein, geht aber über
den Begriff eines Medikamentes hinaus: Blutpräperperate oder
Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind
zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das
Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit
Medikament verwendet.
Als Generikum (Plural Generika)
bezeichnet man ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines
bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments
ist. Von diesem Originalpräparat kann sich das Generikum
bezüglich enthaltenen Hilfsstoffen und der
Herstellungstechnologie unterscheiden.
Ein Generikum soll dem Originalprodukt in
dessen beanspruchten Indikationen
therapeutisch äquivalent sein, d. h., es muss ihm in
Wirksamkeit und
Sicherheit entsprechen. Oft nutzen Generikahersteller den
Erkenntnisgewinn seit der Entwicklung des Altpräparats. Auf
diese Weise
können die Generika den Originalen in ihrer Wirksamkeit auch
überlegen
sein. Ein Generikum darf nicht weniger als 80% und nicht mehr als 125%
der Bioverfügbarkeit des Originalpräparats
haben. In der Praxis beträgt die Abweichung vom
Originalpräparat aber weniger als 5%.
Generika werden meistens nach dem Freinamen
(INN) des Wirkstoffes mit dem Zusatz des Herstellers benannt. Ihnen
gleichzusetzen sind die so genannten Markengenerika (branded generics),
die patentfreie Wirkstoffe unter einem neuen Handelsnamen anbieten.
Generika sind in der Regel preisgünstiger als das Arzneimittel
des Erstanbieters, da die Forschungs - und Entwicklungskosten
bei der Produktion des Wirkstoffes entfallen und deshalb auch nicht
amortisiert werden müssen. Die Stiftung
Warentest hat in einer Untersuchung im September 2004
nachgewiesen, dass die
Preise für generische Medikamente teilweise nur ein Drittel
des
Originalpräparates betragen.
|

arzneimittel-profi
|
|
|